Vorschläge aus dem Land Brandenburg


DB Station & Service AG

Fehlende Barrierefreiheit
im Bahnhof Hohenleipisch

Es war einmal ein kleiner Bahnhof im Süden des Landes Brandenburg.

Seit 1878 tat er seinen Dienst.


Auch wer nicht so gut zum Fuß war, konnte den Bahnsteig erreichen.

Doch dann sollte alles neuer, moderner schöner werden.


Im vergangen Jahr war es dann geschafft. Und so sieht er aus, der neue Bahnhof im kleinen Ort Hohenleipisch im Süden des Landes Brandenburg.


Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist diese Orgie aus Beton und Stufen ein nicht zum überwindendes Hindernis.





Blindenleitsystem Bahnhofsvorplatz
Brandenburg an der Havel


In Brandenburg an der Havel ist im Dezember 2014 der Hauptbahnhof der Stadt nach einem vollständigen Umbau des Bahnhofsgebäudes neu eröffnet worden. Bestandteil dieses Bauvorhabens war auch die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes.

Bereits 2015 haben wir die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes kritisiert.

Im Bereich der Bahnsteige einschließlich des Tunnels und der Zugänge existierte seit der Rekonstruktion der Verkehrsanlagen durch die Deutsche Bahn AG bereits vor Beginn der Bauarbeiten zur Neugestaltung des Bahnhofsareals ein geschlossenes Blindenleitsystem.

Ein solches Leitsystem ist im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes auch dort realisiert worden. Beim Neubau des Blindenleitsystems auf dem Vorplatz erfolgte jedoch kein Anschluss an das im Bereich der Deutschen Bahn AG vorhandene funktionierende System.

Beide Systeme enden ohne Anschluss an die vorhandene Anlage auf dem Nachbargrundstück nur wenige Meter voneinander entfernt im Nichts. Es existieren zwei völlig getrennte Insellösungen, die nicht aufeinander abgestimmt sind.

Im vergangenen Jahr hat uns die Stadt mitgeteilt, man würde sich der Kritikpunkte annehmen. Ein Verkehrsschild mitten im Blindenleitstreifen ist damals versetzt worden.

Für einen ebenfalls mitten im Blindenleitstreifen stehenden Verteilerkasten sollte nach Lösungen gesucht werden.

Er steht nach exakt einem Jahr noch immer an exakt der gleichen Stelle.

Das Hauptproblem ist aber noch immer nicht angegangen:
Noch immer existieren zwei völlig getrennte Blindenleitsysteme, die technisch einfach mit überschaubarem Aufwand verbunden werden könnten.

Dazu ist in Brandenburg an der Havel offenbar keiner der Verantwortlichen gewillt.






Mammographie-Screening in Eisenhüttenstadt

Krankenhaus Eisenhüttenstadt


Bis zum Beginn diesen Jahres war es Frauen mit Mobilitätsbehinderungen aus der Stadt Eisenhüttenstadt möglich, in einer barrierefreien radiologischen Praxis am Mammographie-Screening-Programm teilzunehmen.

Dieser Standort des genannten Programms ist zu Beginn des Jahres 2016 geschlossen worden. Die betroffenen Frauen werden darauf verwiesen, entweder das Angebot des Mammomobils wahrzunehmen oder sich ins Klinikum Markendorf in Frankfurt (Oder) zu begeben.

Für Frauen mit Mobilitätsbehinderungen ist das keine echte Alternative.
Die fahrbare Röntgeneinheit ist für Mobilitätsbehinderte nicht nutzbar.
Ebenso wenig ist es diesem Personenkreis möglich, mit dem öffentlichen Schienenpersonennahverkehr nach Frankfurt (Oder) zu reisen. Der Bahnhof von Eisenhüttenstadt ist nicht barrierefrei.

Die barrierefreie medizinische Versorgung ist seit Jahren ein Dauerthema im Land Brandenburg.

In Eisenhüttenstadt ist sie für die dort lebenden Frauen gerade wieder ein Stückchen schlechter geworden.


Mammomobil


Klinikum Markendorf in Frankfurt (Oder)





Seniorenresidenz „Haus am Werbellinsee“


Im Norden des Landes Brandenburg – am schönen Werbellinsee – gibt es eine Seniorenresidenz mit stationären Pflegeangeboten und betreutem Wohnen.

Die hier genutzten Zimmer und Wohnungen sind jeweils zum Flur oder anderen Gemeinschaftsflächen durch Türen abgeschlossen.

Diese wiederum sind am Türblatt mit Schließeinrichtungen versehen, die für alte und behinderte Menschen ein selbstständiges Öffnen erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen. Diese Schließeinrichtungen sind Bestandteil eines alten Brandschutzkonzeptes – vorgeschrieben sind sie nach den geltenden technischen Regeln nicht mehr. Noch sind sie aber da und das führt im Ergebnis dazu, dass den Betroffenen ein selbstbestimmtes Aufsuchen und Verlassen des eigenen Wohnraumes unmöglich wird.
Sie sind nicht in der Lage, mit den verbliebenen Kräften die Tür gegen den Widerstand der Schließeinrichtung zu öffnen.

Die einzige brauchbare Alternative ist das einmalige Öffnen der Tür und ihre Blockierung durch größere Gegenstände. Ergebnis ist ein nicht hinnehmbarer Verlust an Privatsphäre und Ruhe.


Nach Auskunft des Betreibers habe man die Einrichtung erst im Jahre 2014 übernommen. Die geschilderte Problematik treffe zu; um die Probleme zu lösen, müsse der Eigentümer der Gebäude das Brandschutzkonzept ändern lassen und neue behördliche Genehmigungen einholen.

In der Zwischenzeit sitzen die Bewohner – und das seit Monaten – in ihren Zimmern und bekommen die Türen allein nicht mehr auf.



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