Das Baurecht im Land Brandenburg schreibt seit 1994 vor, dass neu errichtete öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich sein müssen. Nach 10 Jahren der Gültigkeit der gesetzlichen Bestimmungen sind wir mit einem Preis an die Öffentlichkeit getreten, der den langen Weg zu einer inklusiven Gesellschaft in allen ihren Facetten begleitet.

Behinderte Menschen erleben immer noch, dass in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld Gebäude neu gebaut werden, die nicht über den vorgeschriebenen barrierefreien Zugang verfügen.

Als Begründung für diesen Missstand wird durch Verwaltung und Politik immer wieder angeführt, die sei durch die Bauherren und die zuständigen Bauordnungsbehörden "vergessen" oder "übersehen" worden.

Der Allgemeine Behindertenverband des Landes Brandenburg möchte durch die Verleihung des Negativpreises "Betonkopf" besonders krasse Verstöße gegen das Baurecht und die damit verbundene Diskriminierung behinderter Menschen öffentlich machen.

Wir wollen damit den öffentlichen Druck auf Bauherren, Baugenehmigungsbehörden und Fördergeld vergebene Institutionen erhöhen und zeigen, dass derartige Verstöße nicht hingenommen werden können und dürfen.

www.betonkopf-brandenburg.de