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Schlossturm Lübben

Brandenburgischer Betonkopf 2010

Laudatio Schlossturm Lübben


Meine sehr geehrten Damen und Herren,

für den diesjährigen Betonkopf 2010 waren nominiert:


der nicht barrierefrei zugängliche und neu errichtete
Aussichtsturm Bärenbrücker Höhe in der
Gemeinde Teichland im Landkreis Spree-Neiße,


der öffentlichen Personennahverkehr der
Busverkehr Oder-Spree GmbH im Landkreis Oder-Spree,


die Stadt Lübben für die nicht barrierefreie Sanierung
des Schlossturmes Lübben.

 

Verehrte Zuhöreinen und Zuhörer,

der Betonkopf 2010 des Allgemeinen Behindertenverbandes geht an die
Stadt Lübben für die Ausgrenzung behinderter Menschen bei der Sanierung
des Schlossturmes Lübben.

Im Schlossturm des Schlosses Lübben befindet sich unter anderem
das Lübbener Eheschließungszimmer und der als städtischer Konzert-,
Ausstellungs- und Veranstaltungsort genutzte Wappensaal mit 180 Plätzen.
Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten ist das Gebäude
im Januar 2009 an die Stadt Lübben übergeben und mit
einem Neujahrsempfang eingeweiht worden.

Rollstuhlfahrer waren sicher nicht anwesend, denn sie werden den
Wappensaal dank einer halb gewendelten Sandsteintreppe nicht erreichen.

 

Zwei Gründe haben uns zu dieser Preisverleihung bewogen:

1.

Geplant war die Sanierung des Schlossturmes seit Jahren
und von Beginn an haben Aktivisten vor Ort eine barrierefreie
Zugänglichkeit des Wappensaales eingefordert.

Es wurden Varianten entwickelt und Vorschläge unterbreitet, verworfen,
ergänzt und überarbeitet. Realisiert wurde letztlich keiner!
Zu spät daran gedacht? Vergessen? Übersehen? – Nicht in diesem Fall!
Wenn Menschen mit Mobilitätseinschränkungen heute Buchlesungen,
Konzerte und Ausstellungen nicht besuchen können, dann habe die
Verantwortlichen das bewusst in Kauf genommen.

2.

Der Schlossturm steht unter Denkmalschutz.
Bei all der Suche nach einer Lösung für Menschen mit Behinderungen
hat es einen Vorschlag gegeben, der die Substanz des Gebäudes
im Wesentlichen unbeeinträchtigt lässt, der bautechnisch realisierbar
und sicherheitstechnisch vertretbar gewesen ist.
Das war der Anbau eines Aufzuges an der Außenwand des Gebäudes.
Der Bauherr – die Stadt Lübben – hat diese Variante gemeinsam mit
der Herstellerfirma des Aufzuges geprüft und unter Bezugnahme des
Denkmalschutzes verworfen.
Die Stadt hat somit einer möglichen Entscheidung durch
die Untere Denkmalschutzbehörde vorgegriffen.

 

In § 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes heißt es:

Denkmalschutz und Denkmalpflege berücksichtigen die Belange von
Menschen mit Behinderung im Rahmen der geltenden Gesetze.

Denkmalschutz und Barrierefreiheit müssen kein Gegensatz sein.

 

Es gibt im Land Brandenburg eine Reihe von Beispielen, in denen
schützenswerte Baudenkmale durch die Außenanbringung von Aufzügen
für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich und
nutzbar gemacht wurden.

Beispielhaft seien dazu das Gebäude des Amtsgerichts Potsdam
und die Foque-Bibliothek in Brandenburg an der Havel genannt.

Es ist bedauerlich, dass es in diesem konkreten Fall nicht zu einer
entsprechenden Lösungssuche gekommen ist.

Wir verbinden mit der Betonkopfverleihung die Forderung,
die barrierefreie Erreichbarkeit der Veranstaltungsräume
des Schlossturmes Lübben zu gewährleisten.

 

Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

ich möchte diese Gelegenheit aber auch nutzen, um allen Mitstreitern
für die Unterstützung und die Nominierungen zur Verleihung des
Betonkopfes zu danken.
Die Resonanz ist seit der ersten Verleihung im Jahr 2004
von Jahr zu Jahr gewachsen und wir freuen uns über
die vielen positiven Reaktionen.

Dafür vielen herzlichen Dank!

 

Karl Lehmann
stellv. Vors. ABB e.V.

www.betonkopf-brandenburg.de